Was passiert mit deinem Konto im Todesfall? – Vorsorgen statt verdrängen

Konto im Todesfall: Warum du das Thema nicht aufschieben solltest

Niemand spricht gern darüber – aber irgendwann ist es unausweichlich: der Tod eines Angehörigen, Partners oder Elternteils. Und spätestens dann stellt sich die Frage:
Was passiert eigentlich mit dem Bankkonto?

Guthaben, Daueraufträge, Kreditkarten, Vollmachten – die Regelungen rund ums Konto im Todesfall sind nicht nur für Laien kompliziert. Wer sich nicht rechtzeitig mit dem Thema beschäftigt, überlässt vieles dem Zufall – und das kann für Angehörige sehr unangenehme Folgen haben.

Zeit, genauer hinzuschauen.

Konto im Todesfall: Was passiert, wenn die Bank vom Tod erfährt?

Sobald die Bank über den Todesfall informiert wird – etwa durch eine Sterbeurkunde, Meldung vom Standesamt oder durch Angehörige – wird das betreffende Konto in der Regel sofort gesperrt.
Das betrifft:

  • Girokonten

  • Tagesgeld- oder Festgeldkonten

  • Kreditkarten und dazugehörige Zusatzkarten

  • Online-Banking-Zugänge

Die Sperrung hat einen klaren Grund: Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Verfügungen mehr vorgenommen werden, außer durch berechtigte Personen, sprich: Erben oder Bevollmächtigte mit gültiger Vollmacht über den Tod hinaus.

Das heißt im Klartext:

  • Daueraufträge stoppen.

  • Lastschriften werden nicht mehr ausgeführt.

  • Keine Abhebungen möglich.

  • Kartenzahlungen und Onlinebanking sind deaktiviert.

👉 Für die Angehörigen beginnt dann oft eine unangenehme und bürokratische Phase.

Vollmacht zu Lebzeiten: Nur sinnvoll, wenn sie auch nach dem Tod gilt

Ein weit verbreiteter Irrtum: „Ich habe doch schon eine Bankvollmacht für meinen Mann / meine Tochter / meinen Vater – das reicht doch.“

Tatsächlich gelten viele Vollmachten nur zu Lebzeiten. Nur wenn sie ausdrücklich als transmortale Vollmacht formuliert sind – also über den Tod hinaus gelten –, bleiben sie auch im Todesfall wirksam.

Was du beachten solltest:
  • Die Bankvollmacht muss schriftlich vorliegen und idealerweise bei der Bank hinterlegt sein.

  • Der Zusatz „gilt über den Tod hinaus“ ist essenziell.

  • Ist keine solche Vollmacht vorhanden, muss ein Erbschein beantragt werden – und das dauert.

Praxistipp:
Die meisten Banken haben eigene Formulare für solche Vollmachten. Es reicht also nicht, eine formlose Notiz zu Hause zu hinterlassen. Wichtig ist die Anerkennung durch die Bank.

Wer darf im Todesfall über das Konto verfügen – und wann?

Im Todesfall unterscheidet die Bank streng zwischen Bevollmächtigten und gesetzlichen Erben.
Nur wer eines der beiden ist (oder beides), darf handeln.

✅ Du darfst verfügen, wenn du…
  • eine Vollmacht über den Tod hinaus hast

  • ein Erbschein oder notarielles Testament vorlegst

  • ein Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) mit dem Verstorbenen geführt hast

❌ Du darfst nicht verfügen, wenn du…
  • „nur“ Familienmitglied bist, aber keine Vollmacht besitzt

  • kein Erbschein vorhanden ist

  • es sich um ein Und-Konto handelt (beide müssen gemeinsam verfügen – was nach dem Tod unmöglich ist)

Gemeinschaftskonto im Todesfall: Eine scheinbar einfache Lösung – mit Tücken

Viele Paare, insbesondere Ehepaare, führen ein Gemeinschaftskonto, bei dem beide Partner gleichberechtigt verfügen dürfen. Meist ist das ein sogenanntes Oder-Konto.

Was passiert im Todesfall?

  • Der überlebende Kontoinhaber kann weiter über das Konto verfügen.

  • Allerdings fällt die Hälfte des Guthabens in den Nachlass – und steht damit allen Erben zu.

Beispiel:
Ein Ehepaar hat ein gemeinsames Konto mit 10.000 € Guthaben. Nach dem Tod eines Partners gehört rechtlich gesehen 5.000 € dem überlebenden Partner, die anderen 5.000 € fließen in den Nachlass – auch wenn das Konto vom verbliebenen Partner weiter genutzt wird.

⚠️ Kommt es zu Streitigkeiten im Erbkreis, kann das zu Rückforderungen oder sogar zur Kontosperrung führen.

Was passiert mit laufenden Zahlungen, Daueraufträgen und Kreditkarten?

Sobald ein Todesfall gemeldet wird, friert die Bank alle aktiven Buchungen ein.
Das bedeutet:

  • Daueraufträge wie Miete, Versicherungen oder Mitgliedsbeiträge laufen nicht mehr weiter

  • Kreditkartenverträge enden automatisch

  • Abbuchungen werden abgelehnt

  • Bereits eingezogene Beiträge (z. B. Stromabschlag, Netflix-Abo) müssen von Angehörigen aktiv gekündigt oder neu geregelt werden

Wenn keine Vollmacht vorliegt, bleibt das Geld auf dem Konto vorerst unangetastet – auch wenn Rechnungen offen sind. Das kann besonders bei Bestattungskosten problematisch werden.

Der Erbschein: Warum ohne ihn oft gar nichts geht

Ohne Bankvollmacht bleibt nur ein Weg: der Erbschein.
Er wird beim Nachlassgericht beantragt und weist aus, wer berechtigt ist, über das Vermögen des Verstorbenen zu verfügen.

Das Problem:
Der Erbschein ist nicht sofort verfügbar. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Und genau in dieser Zeit ist das Konto blockiert – mit allen Konsequenzen.

Tipp:
Wer sich absichern möchte, sollte frühzeitig eine Vorsorgevollmacht in Betracht ziehen – kombiniert mit einer Bankvollmacht, die über den Tod hinaus gilt.

Was passiert mit Schulden, Dispo und laufenden Krediten?

Viele vergessen: Nicht nur das Guthaben, auch Schulden gehen auf die Erben über, wenn sie das Erbe nicht ausschlagen. Dazu gehören:

  • Überziehungen im Dispokredit

  • Laufende Kreditverträge

  • Ratenzahlungen

  • Kontoführungsgebühren

Erben haften mit ihrem eigenen Vermögen, wenn sie das Erbe annehmen – auch wenn das Konto im Minus ist.

🔍 Wer unsicher ist, kann das Erbe innerhalb von 6 Wochen ausschlagen – schriftlich beim Nachlassgericht.

4 praktische Schritte zur Vorsorge – die du heute noch umsetzen kannst

✅ 1. Bankvollmacht mit „über den Tod hinaus“-Klausel

Unkompliziert und rechtssicher – direkt bei der Bank einreichen.

✅ 2. Übersicht über alle Konten & Verträge

Erstelle eine Notfallliste mit Zugangsdaten, IBANs, Ansprechpartnern und regelmäßigen Zahlungen.

✅ 3. Testament oder Erbvertrag prüfen (ggf. mit Notar)

Vor allem bei Patchworkfamilien oder nicht verheirateten Paaren ist Klarheit entscheidend.

✅ 4. Gespräch mit Vertrauensperson führen

Nichts ersetzt ein offenes Gespräch mit den Menschen, die im Ernstfall betroffen wären. Wer was regeln darf, sollte kein Geheimnis sein.

Fazit: Vorsorge ist kein Tabuthema – sondern ein Zeichen von Verantwortung

So schwer es fällt: Wer frühzeitig vorsorgt, sorgt dafür, dass im Ernstfall nicht noch zusätzliche Belastung entsteht – finanziell wie emotional.

Ob es um die Miete geht, die Beerdigungskosten oder das Guthaben auf dem Tagesgeldkonto: Ein paar einfache Maßnahmen reichen oft aus, um Angehörige zu entlasten und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Denn klar ist:
Niemand kann den Tod verhindern. Aber du kannst verhindern, dass er zum finanziellen Chaos wird.

📝 Konto im Todesfall – Checkliste zur Vorsorge

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